Beschreibung
Verwendung von Fotos in sozialen Netzwerken: Es ist nicht alles erlaubt – aber auch nicht alles verboten. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit dieser Unterrichtseinheit zu «Recht am Bild» Regeln zur Veröffentlichung von Bildern im Netz kennen.
Untersuchungen zeigen, dass Kinder ab ca. 11 Jahren ein eigenes Handy besitzen. Beliebte soziale Netzwerke und Messengers wie WhatsApp, Instagram oder Musical.ly verlocken dazu, Bilder von sich und seinen Freundinnen und Freunden mit der Welt zu teilen, ohne Wissen um mögliche Konsequenzen.
Ein offenes Ohr der Lehrperson für Erzählungen über die Mediennutzung ihrer Schülerinnen und Schüler allgemein, aber auch für Themen, die das Verhältnis der Kinder untereinander belasten, ist Voraussetzung für diese Unterrichtssequenz rund um das Recht am eigenen Bild.
- Mögliche Aufgabenstellungen
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Erste Einheit:
- Einstieg: Spot «Das Internet vergisst nichts» (siehe Materialien für den Unterricht). Anschliessend Klassengespräch zu Fragen wie:
Was ist hier passiert? Woher kommen die Bilder? Wie fühlt sich die Hauptperson? Was ist echt an dieser Geschichte? Dürfen Bilder so verbreitet werden? - Für den Umgang mit Bildern gibt es Regeln, die im Gesetz festgehalten sind: Gemeinsames Durchgehen und Erklären der Informationen von «Netzdurchblick» (siehe Materialien für den Unterricht).
- Abschluss der ersten Einheit: Verbindung zum Einstiegsfilm schaffen: Welche Regeln wurden hier gebrochen?
Zweite Einheit:
- Repetition der gesetzlichen Grundlagen in Partnerarbeit: Ausfüllen des Arbeitsblattes «Recht am Bild» (siehe Materialien für den Unterricht).
- Sammeln von Fallbeispielen aus der Klasse: Welche Bilder habt ihr veröffentlicht? Wo gibt es Bilder von euch?
- Variante 1: Alle Kinder erhalten ein A4-Blatt mit dem Like-Daumensymbol. Beim Durchgehen der Fallbeispiele schätzen die Kinder die Situation zuerst selber ein, indem sie das Papier «Daumen hoch» (darf man) oder «Daumen runter» (darf man nicht) vor sich hinhalten. Anschliessend werden die Entscheidungen begründet.
- Variante 2: Die Fallbeispiele werden in Gruppen besprochen. Die Gruppe entscheidet, bei welchen Beispielen sie anschliessend in der Auswertung «Daumen hoch» (darf man) oder «Daumen runter» (darf man nicht) zeigen werden. Gemeinsam werden Begründungen zusammengetragen. Variante 3: Die Lehrperson erstellt auf eine nächste Unterrichtseinheit Kärtchen mit den Fallbeispielen. In Gruppenarbeit kleben die Kinder die Beispiele mit erlaubtem Verhalten auf ein grünes Blatt, jene mit unerlaubtem Verhalten auf ein oranges. In der Auswertungsphase zeigen die Gruppen mit «Daumen hoch» (darf man) oder «Daumen runter» (darf man nicht), wie sie entschieden haben. Gemeinsam werden Begründungen zusammengetragen. Anschliessend vergleichen die Gruppen ihre Resultate mit den Lösungen und korrigieren diese.
Weitere Unterrichtseinheit:
- Jedes Kind erstellt ein Merkblatt zum «Recht am eigenen Bild» für das Portfolio (falls ein solches geführt wird).
- Die Merkblätter werden ausgelegt, und jedes Kind erstellt auf einem Post-it-Zettel ein Feedback zu einem Merkblatt eines anderen Kindes.
- Einstieg: Spot «Das Internet vergisst nichts» (siehe Materialien für den Unterricht). Anschliessend Klassengespräch zu Fragen wie:
- Mögliche Reflexionsfragen
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Die hier vorgestellte Unterrichtseinheit ist auf die Reflexion von Medienverhalten ausgelegt, oben genannte Fragestellungen führen dahin.
Materialien für den Unterricht
Gesetzliche Grundlagen für Kinder erklärt
Diehier vorgestellten Links werden von medienpädagogischen Initiativen ausDeutschland zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland.Urheber- und Persönlichkeitsrechte der Schweiz sind vergleichbar, können sichallerdings im Detail, gerade auch in der Rechtsprechung, unterscheiden. Für diethematische Annäherung mit Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe scheintdies jedoch vernachlässigbar.
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Bildrechte in Kürze
Das Wichtigste in Kürze, aufbereitet vom Projekt Netzdurchblick der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
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Bild- und Urheberrecht
Informationen zusammengestellt von seitenstark.de
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Recht am Bild - Für Kinder erklärt
Arbeitsblatt von Medienscouts, NRW
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"Daumen hoch"
Vorlage für den Abstimmungs-Daumen
Klicksafe-Spot
Spot«Das Internet vergisst nichts» für den Einstieg
Materialien für die Unterrichtsvorbereitung
Beispiele
DieBeispiele stammen aus der 5. Klasse von Carmen Scheidegger, PrimarschuleSamstagern
Lehrplan 21
- Medien und Informatik - 1.1
- Leben in der Mediengesellschaft: Die Schülerinnen und Schüler können sich in der physischen Umwelt sowie in medialen und virtuellen Lebensräumen orientieren und sich darin entsprechend den Gesetzen, Regeln und Wertesystemen verhalten.